Die ursprüngliche Urheberrechtsverletzung wird doch durch Facebook begangen. Facebook muss dafür Sorge tragen, dass nur Vorschaubilder angeboten werden, die Urheberrechtlich unbedenklich sind.
Allein der Vorschlag durch Facebook (das Anzeigen des Bildes für mich zur Auswahl) ist ja schon die 1. Urheberrechtliche Verletzung. Die Tatsache, dass Facebook sich nicht darum schert ist strafwürdig, Mich dann zu verleiten eine Urheberrechtsverletzung zu begehen (ohne Hinweis dass diese vorliegen könnte) sollte mich eigentlich schützen können, oder nicht?